Schulbetrieb nach Weihnachten

(s. Elternbrief vom 07.01.2022)

Ab 10. Januar 2022 gilt eine neue Corona-Verordnung Schule.
In der ersten Woche nach den Weihnachtsferien gibt es tägliche Tests für alle nicht geboosterten Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie für weiteres Personal an den Schulen.
Hier die Info des KM im Wortlaut:

„Auch um eventuelle Eintragungen durch Reiserückkehr zu vermeiden, sollen in Schulen,
die die Testpflicht mit Antigen-Schnelltests erfüllen, in der ersten Schulwoche nach den
Weihnachtsferien für die Schülerinnen und Schüler täglich Schnelltests durchgeführt
werden….. Bisher waren immunisierte Personen von der Testpflicht ausgenommen.
Nach den Weihnachtsferien gilt diese Ausnahme nur noc
h
für Personen mit einer Auffrischungsimpfung, der sog. „Booster-Impfung“ sowie
– für Genesene, die mindestens eine Impfung erhalten haben.“


Für die Ausnahme von der Testung muss der Fachlehrkraft am Montag ein entsprechender
Nachweis vorgelegt werden.
Nach wie vor können Sie die Testung extern bei einer vom Gesundheitsamt zertifizierten
Teststelle machen lassen und Ihr Kind bringt die Testbescheinigung morgens mit.
Wir schließen uns der Bitte des Kultusministeriums an, dass unsere CLGler und CLGlerinnen
wie auch Ihre Lehrkräfte bereits vor Schulbeginn am Wochenende einen Coronatest machen,
damit wir das Jahr 2022 an den Schulen mit möglichst hoher Sicherheit beginnen – danke!