Ab dem Abiturjahrgang 2021
Die Besonderheiten der Oberstufe (Klasse 10 bis 12) bzw. insbesondere der Kursstufe (Klasse 11 und 12) sind in Baden-Württemberg in der „Verordnung des Kultusministeriums über die Jahrgangsstufen sowie die Abiturprüfung an Gymnasien der Normalform und Gymnasien in Aufbauform (Abiturverordnung Gymnasien der Normalform – AGVO)“ festgelegt.
In verständlicherer Form und unter Berücksichtigung der weiteren, relevanten Gesetze und Verordnungen aus dem Bildungsbereich werden diese Regelungen im Leitfaden für die gymnasiale Oberstufe dargelegt. Dieser Leitfaden erscheint für jeden Abiturjahrgang in aktueller Version.
Anlage/Korrektur zum Leitfaden Abitur 2024
Weiter Informationen finden sich auf den Seiten des Ministerium für Kultus, Jugend und Sport.