Von der Klasse 7 bis zur Klasse 10 müssen Schüler jährlich eine sogenannte gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen (GFS) erbringen. In der Kursstufe muss jeder Schüler innerhalb der zwei Jahre 3 bis 4 solche Leistungen vorweisen.
Sowohl organisatorisch als auch inhaltlich haben sich unsere Lehrer auf bestimmte Regelungen für die GFS festgelegt.
GFS in der Kursstufe
Zu Beginn der Klassenstufe 11 muss jeder Schüler seine gleichwertige Feststellungen von Schülerleistungen planen. Hierfür ist das Formular GFS Planung zu verwenden. Jede gehaltene GFS muss danach von dem jeweiligen Fachlehrer mit dem Formular GFS-Leistungsnachweis bestätigt werden.