Entschuldigungen und Beurlaubungen

KrankenschwesterFormular für die Klassen 5 bis 12:

Beurlaubungen vom Unterricht sind nur in besonders begründeten Ausnahmefällen (nicht anders planbare Arztbesuche, Bewerbungsgespräche, …) möglich und rechtzeitig im Voraus über Lehrkraft / Klassenlehrkraft / Schulleitung zu beantragen.

Entschuldigungen – Am ersten Morgen:

Die Krankmeldung erfolgt elektronisch (WebUntis / Fax / E-Mail), schriftlich oder telefonisch am ersten Fehltag im Sekretariat (ein Anrufbeantworter ist geschaltet). Dabei bitte die Dauer angeben. Sollte später eine Verlängerung notwendig sein, benötigen wir eine erneute Krankmeldung.

Eine zusätzliche schriftliche Entschuldigung ist nicht generell erforderlich, nur auf Aufforderung.

Die Krankmeldung soll am 1. Tag der Abwesenheit vor Unterrichtsbeginn erfolgen; spätestens am 2. Tag muss sie vorliegen.

Vorzeitiges Verlassen des Unterrichts wg. Krankheit:

Die Schülerin / der Schüler meldet sich persönlich bei der Lehrkraft und im Sekretariat ab, die Eltern werden telefonisch informiert (- das Telefonat gilt damit als Entschuldigung).

Bitte beachten:

Leistungsmessungen, wie z.B. Klassenarbeiten, werden bei unentschuldigtem Fehlen i.d.R. mit ungenügend bewertet.