Der Vortrag von Prof. Dr. Ing.- Roland Koenigsdorff von der Hochschule Biberach am 06.03.2023 beschäftigte sich mit der Luftdichtheit von Gebäuden bzw. dem Risiko/Nutzen davon.
Regelungen hierzu finden sich im Gebäude- Energie Gesetz (GEG). Das besagt: ,,Ein Gebäude ist so zu bauen, dass wärmeübertragende Flächen (auch Fugen) dauerhaft luftundurchlässig sind“. Jedoch muss der Mindestluftwechsel gewährt bleiben. Der Mindestluftwechsel kann z.B. mit einem Druckmessgerät nachgewiesen werden. Dass diese Vorgaben immer eingehalten werden, ist bei Wohnhäusern die Aufgabe des Architekten. Ein Vorteil von luftundurchlässigen Gebäuden ist natürlich der reduzierte Energie/-Wärmeverlust, was sich auch finanziell positiv auswirkt. Durch Leckagen ergeben sich aber häufig Probleme, kritische Punkte sind hier z.B. Eingangstüren oder Aufzüge und Schächte, was zu extremen Wärmeverlusten führen kann.
An einem Beispiel aus der Praxis von Prof. Königsdorff:
Ein großer neuer Bürobau, den er betreute, verlor durch Leckagen – vor dies ausgebessert wurden – ca. 26.000 kWh/a an Wärme außerhalb der Nutzung, das entspricht etwa 2500l Heizöl. Die Vorteile von einem luftdichtem Bau sind beispielsweise: Feuchteschäden werden durch automatische Lüftung verhindertverhindert, Behaglichkeit, Schallschutz sowie Brandschutz gefördert und bedarfsgerechtes Lüften ermöglicht.
Jedoch hat es auch ein paar Nachteile:
Die Raumluftqualität sinkt und es können Feuchteschäden entstehen, da Menschen Gase und Wasserdampf produzieren. (Jedoch nur wenn keine Lüftung sichergestellt ist).
Als Fazit lässt sich sagen, dass Luftdichtheit und Lüften zwei Seiten einer Medaille sind und beide notwendig und sinnvoll sind.