Corona – Absonderung; Tests für zuhause

Absonderungsregelung (Stand 01.10.2022)

Bei einem positiven Ergebnis eines Schnelltests gelten die Regelungen der Corona-Verordnung Absonderung. Danach gilt die Verpflichtung, sich unverzüglich für 5 Tage in häusliche Absonderung zu begeben. Die Absonderung endet frühestens nach 5 Tagen und wenn Sie 48 Stunden keine Symptome hatten. Spätestens endet die Absonderung nach 10 Tagen.

* Ich beende meine Absonderung, weil 5 Tage vorbei sind und ich seit 48 Stunden keine Symptome mehr habe. Ich mache trotzdem einen Test und dieser ist positiv. Muss ich dann wieder in Absonderung?

Wenn der Test innerhalb von 15 Tagen nach dem ersten positiven Test positiv wird, zählt dies zu Ihrer bisherigen Infektion. Sie müssen sich nach dem Ende Ihrer Absonderung nicht erneut absondern.
Ein positiver Test nach den 15 Tagen zählt als neuer positiver Test. Sie müssen sich erneut in Absonderung begeben.
Quelle:

Schnelltests – Anleitungen

Die Anleitung für die 4 Schnelltests, die alle Schülerinnen und Schüler erhalten haben, finden Sie hier.
Wir haben zwei verschiedene Tests, aus rein organisatorischen Gründen. Bei beiden werden die Abstriche in der Nase gemacht.

Kl.5-11: „Safecare Bio-Tech Covid-19 Antigen-Schnelltestkit (Abstrich)“;
Anleitung
– als leicht vergrößerte Kurzform
– als Original-Beipackzettel mit sämtlichen Angaben, Seite 1 und Seite 2.

Kl. 12: Anbio Biotech Covid-19 Antigen-Schnelltest
Beipackzettel

Die Information des Kultusministeriums zu den Antigentests für zuhause im Wortlaut:

Zusätzlich sind den Schülerinnen und Schülern, Kindern und dem Personal an allen Schulen und Schulkindergärten einmalig jeweils vier Antigentests pro Person zur Verfügung zu stellen. Die Bereitstellung sollte bis zum gewöhnlichen Beginn der „Schnupfensaison“ Anfang Oktober erfolgt sein. Die Tests können bei Unsicherheiten, ob eine Infektion vorliegen könnte, zuhause zur Selbsttestung verwendet werden.
Die Durchführung dieser freiwilligen Tests durch die Schule ist ausdrücklich
nicht vorgesehen.