Das Bundesverfassungsgericht hütet unser Grundgesetz und stellt sich unseren Schülerinnen und Schülern vor
4000-5000 Verfassungsbeschwerden gehen – pro Jahr! – beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. So viel erst mal zur Frage, was das höchste deutsche Gericht seit den 75 Jahren seines Bestehens eigentlich so gemacht und macht. „Und alle davon werden geprüft“, verspricht Dr. Hannes Wolff den Schülern bei seinem Besuch des CLG. Er ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht und kommt im Rahmen eines Schulprojektes nach Laupheim. Seine Aufgabe in Karlsruhe besteht darin, die Richter des Bundesverfassungsgerichts bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Konkret ist er zuständig für Übersetzungen und Internationales. Dass er mal als Jurist beim höchsten deutschen Gericht landen würde, war aber nicht vorgezeichnet, wie er den CLGlern bei seiner Vorstellung erklärt. Nach dem Abitur absolvierte der gebürtige Bremer zunächst eine Lehre als Schiffsmechaniker, ehe er Jura in Passau studierte. Dann ging es über eine Zeit bei der Staatsanwaltschaft nach Karlsruhe.
Für das Geburtstagsprojekt des BVerfG erklärt er nun den Schülern der 10d und Kursen der Kursstufe, wie das Gericht in Karlsruhe aufgebaut ist und arbeitet. Hauptaufgabe des Gerichtes ist es, die Einhaltung des Grundgesetzes zu prüfen. Tätig wird es allerdings nur auf Antrag. Wird es angerufen, fungiert es dann einerseits als Staatsgerichtshof, wenn es bspw. um Streitigkeiten zwischen politischen Organen geht. Auf der anderen Seite ist es ein Bürgergericht, d.h. jeder Bürger kann sich an es wenden, wenn er sich in seinen Grundrechten – v.a. durch den Staat – verletzt sieht. Von den tausenden Beschwerden werden zwar die meisten abgelehnt, aber, so versichert Wolff den Schülern, „das heißt nicht, dass sich niemand damit beschäftigt.“ Für jeden einzelnen Eingang bei Gericht wird ein ausführliches Votum erstellt, so der Jurist und „da kommen schnell einige hundert Seiten an Ausführungen zusammen.“
Dann müssen die CLGler selber noch ran und „juristisch“ tätig werden. Dr. Wolff teilt Grundgesetze im Miniaturformat aus und verteilt Rechercheaufgaben: Was steht denn in unserer Verfassung zu Rechtsstaat und Grundrechten? Worin bestehen die Grundrechte, die der Staat gegenüber uns Bürgern zu wahren hat und die wir heute seit dem Aufstehen schon selbstverständlich wahrgenommen haben. Auch hier wird im Gespräch schnell deutlich, was Aufgabe der Richter in Karlsruhe ist. Die Grundrechte von 1949 müssen laufend an neue Gegebenheiten angepasst werden: Soziale Medien bspw. gab es damals noch nicht, aber das „Post- und Briefgeheimnis“ soll natürlich auch heute das Recht auf Vertraulichkeit unserer digitalen Kommunikation abdecken.
Alle diese „letztlich gar nicht so selbstverständlichen“ Rechte zu schützen, betont Wolff, ist mir wichtig Deshalb ist er auch gerne ins CLG gekommen, um mit Schülerinnen und Schülern über das Bundesverfassungsgericht und das Grundgesetz zu diskutieren und zu reden.


